# 58. Verordnung:Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Spittal an der Drau; Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 14. Juli 2020, Zl. 07-AL-GVB-63/15-2020, mit der die Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Spittal an der Drau geändert wird

> Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 29/2020, wird auf Antrag der Gemeinden Irschen und Kleblach-Lind sowie der Marktgemeinde Greifenburg verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/11-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Spittal an der Drau), LGBl. Nr. 36/2017, wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Rennweg am Katschberg“ die Wortfolge „wird ab 1. August 2020 von den Gemeinden Irschen und Kleblach-Lind sowie von der Marktgemeinde Greifenburg auf die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau übertragen.“ eingefügt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.