# 80. Verordnung:Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Aufhebung

80. Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 16. November 2021, Zl. 05-P-ALL-152/18-2021, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, aufgehoben wird

> Aufgrund der § 4a und § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 183/2021, wird verordnet:

> Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 14. Oktober 2021, Zl. 05-P-ALL-152/17-2021, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 72/2021, wird wie folgt aufgehoben:

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.