# 26.Verordnung:Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur; Aufhebung

26. Verordnung der Landesregierung vom 23. Februar 2022, Zl. 03-Ro-ALL-333/2-2022, mit der das Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur aufgehoben wird

> Gemäß Art. V Abs. 7 des Gesetzes vom 29. April 2021, mit dem ein Gesetz über die überörtliche und örtliche Raumordnung (Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021) erlassen wird sowie das Kärntner Grundstücksteilungsgesetz, das Kärntner Umweltplanungsgesetz und die Kärntner Bauordnung 1996 geändert werden, LGBl. Nr. 59/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Verordnung der Landesregierung, mit der ein Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur erlassen wird (Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur), LGBl. 25/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2000 und der Kundmachung LGBl. Nr. 6/2004, wird aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.