# 14. Verordnung:Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung; Änderung

14. Verordnung der Landesregierung vom 21. Februar 2023, Zl. 01-VD-LG-2862/2023-4, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung geändert wird

> Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 K-LVG wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GOL), LGBl. Nr. 8/1999, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 Z 12 wird der Klammerausdruck „(§ 6 Abs. 1 Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften)“ durch den Klammerausdruck „(§ 6 Abs. 1 K-BHG)“ ersetzt.

2. § 3 Abs. 1 Z 18 lautet:

3. In § 3 Abs. 1 Z 48 wird der Ausdruck „K-SBFG“ durch den Ausdruck „K-BBFG“ ersetzt.

4. § 21a wird folgender Satz angefügt:

„In diesem Fall kann an die Stelle der Unterschrift ein Verfahren zum Nachweis der Identität des Organwalters und der Authentizität seiner Handlung treten.“