# 25. Verordnung:Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung; Änderung

25. Verordnung der Landesregierung vom 26. März 2024, Zl. 01-VD-LG-13330/2024-2, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung geändert wird

> Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 K-LVG wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GOL), LGBl. Nr. 8/1999, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2023, wird wie folgt geändert:

In § 20 Abs. 1 zweiter Satz entfällt die Wortfolge „in der Reihenfolge ihrer Anführung in der Referatseinteilung nacheinander“.