# 60. Verordnung:Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“

60. Verordnung der Landesregierung vom 30. Juli 2024, Zl. 03-ALL-RE-39700/2024-2, mit der die Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden des politischen Bezirkes Hermagor über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“ genehmigt wird, geändert wird

> Aufgrund des § 84 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 43/2024, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden des politischen Bezirkes Hermagor über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“ genehmigt wird, LGBl. Nr. 57/2000, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage wird in § 7 Abs. 7 Z 2 die Zahl „7000“ durch die Zahl „10.000“ ersetzt.

2. In der Anlage lautet § 10 Abs. 2:

„Den Mitgliedern der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes – ausgenommen dem Verbandsvorsitzenden – und des Kontrollausschusses gebührt für jede Sitzung ein Sitzungsgeld, dessen Höhe von der Verbandsversammlung zu beschließen ist.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.