# 62. Verordnung:Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“; Änderung

62. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 30. Juli 2024, Zl. 08-NATRE-7435/2008-191, mit der die Verordnung, mit der das Gebiet Mannsberg-Boden zum Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“ erklärt wird, geändert wird

> Aufgrund des § 24a des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002, LGBl. Nr. 79/2002, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 36/2022, wird verordnet:

> Die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 12. März 2012, Zl. 08-NAT-2035/6-2011, mit der das Gebiet Mannsberg-Boden zum Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“ erklärt wird, LGBl. Nr. 35/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebietes, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage A maßgeblich. Die Koordinaten sind im Gauß-Krüger-System BMN M31 (EPSG:31258) erstellt und im Koordinatenverzeichnis der Anlage A im geoJson-Format ausgewiesen.“

2. Nach der Anlage werden die Anlage A – Übersicht, Anlage A – Detailkarten und Anlage A – Koordinatenverzeichnis angefügt.