# 77. Kundmachung:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

77. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 2. Oktober 2024, Zl. 01-VD-VE-30635/2023-36, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

> Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Kärntner Kundmachungsgesetzes – K-KMG, LGBl. Nr. 25/1986, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 42/2022, wird in Ergänzung zur Kundmachung LGBl. Nr. 69/2024 kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, LGBl. Nr. 69/2024, tritt gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz mit 1. Oktober 2024 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich in Kraft.