# 81. Verordnung:Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung; Änderung

81. Verordnung der Landesregierung vom 26. November 2024, Zl. 10-ABT-28972/2024-62, mit der die Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 35 des Kärntner Fischereigesetzes – K-FG, LGBl. Nr. 62/2000, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 57/2024, wird verordnet:

> Die Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung – K-FWV, LGBl. Nr. 76/2020, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Begriff „Faaker See,“ der Begriff „Längsee,“ eingefügt.

In § 2 Abs. 3 Z 2 lit. a und lit. b wird jeweils nach dem Begriff „Faaker See,“ der Begriff „Längsee,“ eingefügt.

In § 2 Abs. 3 Z 3 wird nach dem Begriff „Faaker See,“ der Begriff „Längsee,“ eingefügt.