# 33. Verordnung:Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen"

33. Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2025, Zl. 03-ALL-RE-59457/2024-9, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen" genehmigt wird

> Auf Grund des § 84 Abs. 1 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 43/2024, wird verordnet:

### § 1Genehmigung {#prov_1genehmigung}

(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen“ wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2Schlussbestimmungen {#prov_2schlussbestimmungen}

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.