# 37. Verordnung:Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in der Stadtgemeinde Wolfsberg

37. Verordnung der Landesregierung vom 3. Juni 2025, Zl. 01-W-WAHL-49410/2025-2, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Wolfsberg ausgeschrieben wird

> Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2024, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO 2002, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Wolfsberg wird ausgeschrieben.

### § 2 {#par_2}

Als Wahltag wird Sonntag, der 14. September 2025, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 28. September 2025, bestimmt.

### § 3 {#par_3}

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 7. Juni 2025 bestimmt.