# 52. Gesetz:Kärntner Bauvorschriften; Änderung

52. Gesetz vom 17. Juli 2025, mit dem die Kärntner Bauvorschriften geändert werden

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

> Die Kärntner Bauvorschriften – K-BV, LGBl. Nr. 56/1985, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2022, werden wie folgt geändert:

## Artikel I {#art_artikel_i}

§ 50e Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen sind mit einem Ladepunkt je zehn Autostellplätze oder einer Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für mindestens 50 % der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen, auszustatten.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Die Anforderung an Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen gemäß § 50e Abs. 1 letzter Satz K-BV müssen spätestens bis zum 1. Jänner 2027 erfüllt sein.