# 57. Verordnung:Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten

57. Verordnung der Landesregierung vom 13. Oktober 2025, Zl. 01-W-WAHL-88682/2025-2, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten ausgeschrieben wird

> Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2025, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2025, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten wird ausgeschrieben.

### § 2 {#par_2}

Als Wahltag wird Sonntag, der 18. Jänner 2026, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 1. Feber 2026, bestimmt.

### § 3 {#par_3}

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 31. Oktober 2025 bestimmt.