# 89. Gesetz:Kärntner Berg- und Schiführergesetz; Änderung

89. Gesetz vom 17. Dezember 2025, mit dem das Kärntner Berg- und Schiführergesetzgeändert wird

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

> Das Kärntner Berg- und Schiführergesetz – K-BSFG, LGBl. Nr. 25/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 1a erster Satz wird das Wort „Bezirksverhaltungsbehörde“ durch das Wort „Bezirksverwaltungsbehörde“ ersetzt.

2. In § 11 Abs. 3 erster Satz wird nach der Wort- und Zahlenfolge „Abs. 1“ die Wort- und Zahlenfolge „und Abs. 1a“ eingefügt.

3. § 20 Abs. 3 entfällt.

4. In § 27 Abs. 4 wird der Ausdruck „25%“ durch den Ausdruck „30 Grad“ ersetzt.