# 21. Verordnung:Bedienstetenschutz-Durchführungsverordnung; Änderung

21. Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, Zl. 01-GVO-84510/2024-6, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (K-BSDV) geändert wird

> Auf Grund der §§ 25 und 39 des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes 2005 – K-BSG, LGBl. Nr. 7/2005, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 47/2025, wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung vom 20. Februar 2007 über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (K-BSDV), LGBl. Nr. 22/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 9/2025, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift des § 7 wird die Jahreszahl „2024“ durch die Jahreszahl „2025“ ersetzt.

2. In § 7 Abs. 3 wird die Jahreszahl „2024“ durch die Jahreszahl „2025“ersetzt.

3. In der Überschrift des 9. Abschnitts wird der Begriff „Arbeitstoffe“ durch den Begriff „Arbeitsstoffe“ ersetzt.

4. § 10a Z 3 lautet:

5. § 11 lautet:

### „§ 11 Anwendung von Bestimmungen der Grenzwerteverordnung 2025 – GKV {#prov_11_anwendung_von_bestimmungen_der_grenzwerteverordnung_2025_gkv}

(1) Die §§ 1 bis 35 sowie die Anhänge der Grenzwerteverordnung 2025 – GKV sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass

(2) Verweise auf Rechtsvorschriften des Bundes gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, als solche in der Fassung gemäß § 13 K-BSDV.“

6.§ 13 Z 3 lautet:

7. § 13 Z 6 lautet:

8. § 13 Z 8 lautet:

9. In § 14 Abs. 5 Z 7 wird das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „;“ ersetzt und folgende Z 8 eingefügt:

10. In § 14 Abs. 8 Z 12 wird das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „;“ ersetzt.

11. In § 14 Abs. 8 Z 13 wird das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „;“ ersetzt und nach der Ziffer 13 folgende Ziffern 14, 15 und 16 eingefügt:

12. In § 14 erhält der bisherige Abs. 9 die Absatzbezeichnung „(12)“ und der bisherige Abs. 12 erhält die Absatzbezeichnung „(9)“.