# Authentische Interpretation NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012

Gesetz, mit dem das NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012, LGBl. 0301-0, authentisch interpretiert wird

StF: LGBl. 0302-0

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2013 beschlossen:

## § 1 {#par_1}

§ 2 Z 2 des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, LGBl. 0301–0, ist so auszulegen, dass davon Parteien gemäß § 2 Z 1 nicht erfasst sind. Eine Förderung nach § 3 schließt eine Förderung nach § 4 aus.