# Festsetzung des Stundengeldes für Mitglieder von Wahlbehörden

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Verordnung über die Festsetzung des Stundengeldes für Mitglieder von Wahlbehörden

StF: LGBl. 0300/2-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 18. September 2001 aufgrund des § 20 Abs. 2 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), LGBl. 0300–4, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Das Stundengeld für die Mitglieder der Wahlbehörden bei Landtagswahlen beträgt € 10,68 pro begonnene Stunde.

## § 2 {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1978, LGBl.Nr. 0300/2, außer Kraft.