# Wappen Gemeindefarben Neidling

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. Mai 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neidling

StF: LGBl. 1210/65-0

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. Mai 1978, II/1-M-411-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Neidling, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen von Silber auf Schwarz siebenmal geteilten Pfahl gespaltenen Schild, vorne in Rot eine silberne abwärtsgewendete Spitzschaufel, hinten in Blau eine silberne Infel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Neidling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.