# Wappen Gemeindefarben Großriedenthal

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großriedenthal

StF: LGBl. 1211/65-0

> Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1984, II/1-M-450/1-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Großriedenthal, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild über zwei gekreuzten silbernen Schlüsseln eine goldene Weintraube mit Ranken und Blättern, die beiderseits von einer aus dem Schildesfuß emporwachsenden goldenen Ähre begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großriedenthal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.