# Wappen Gemeindefarben Engelhartstetten

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Engelhartstetten

StF: LGBl. 1211/80-0

> Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1985, II/1-M-96-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Engelhartstetten, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot drei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, hinten in Silber zwei beiderseits gezinnte rote Querbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.