# Wappen Gemeindefarben Götzendorf

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

StF: LGBl. 1211/91-0

> Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1987, II/1-M-71-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Marktgemeinde Götzendorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen goldenen Balken einem durch einen goldenen Balken schräglinks geteilten Schild oben in Rot ein goldener, senkrecht gerauteter Schild, unten in Grün ein wachsender goldener Bischofsstab.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün” genehmigt.