# Wappen Gemeindefarben Stetten

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

StF: LGBl. 1211/95-0

> Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. März 1987, II/1-M-210-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Stetten, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem unter silbernem Schildhaupt gespaltenen Schild vorne in Rot eine silberne Sturzkrücke, hinten in Grün ein silbernes Rad, das Schildhaupt belegt mit einer grünen vierblättrigen Weinranke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Stetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.