# Wappen Gemeindefarben Lichtenau im Waldviertel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

StF: LGBl. 1212/27-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juli 1991, Zl. II/1-M-225-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel das nachstehende beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Unter blauem Schildhaupt in Rot ein mit drei roten Jakobsmuscheln belegter goldener Schrägrechtsbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.