# Wappen Gemeindefarben Wiesmath

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiesmath

StF: LGBl. 1212/31-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. September 1991, Zl. II/1-M-512-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Marktgemeinde Wiesmath das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In blauem Schild, aus grünem Dreiberg hervorragend, ein halbes goldenes Rad, daraus wachsend ein goldener Mann mit Mantel und Kappe, der in seiner Rechten ein Schwert hält und seinen linken Arm in die Seite stemmt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wiesmath festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.