# Wappen Gemeindefarben Gumpoldskirchen

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Gumpoldskirchen

StF: LGBl. 1212/48-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-336-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Gumpoldskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen.

“Ein rot-silber-roter Bindenschild, in der silbernen Binde eine grüne Weinrebe mit zwei Blättern und einer Traube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.