# Wappen Gemeindefarben Breitenau

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

StF: LGBl. 1212/20-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Februar 1990, II/1-M-353-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Breitenau das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben Grün, unten wiedergeteilt von Gold und Blau, über den goldenen Balken ein schwarzes Zahnrad gelegt, dahinter drei aus dem Schildfuß wachsende goldene Ähren”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.