# Gesetzwidrigkeit von Verordnungen über die Bildung der Disziplinarsenate

Kundmachung über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen über die Bildung der Disziplinarsenate

StF: LGBl. 2200/70-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

## Art. 1 {#art_1}

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2011, V 70, 71/11-11 erkannt:

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 19. Oktober 2011 zugestellt.