# Wappen Gemeindefarben Pernegg

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg

StF: LGBl. 1212/93-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart emäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 2001, Zl. IVW3-M-3111701/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Marktgemeinde Pernegg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber auf grünem Boden rechts ein grüner Laubbaum, dessen Stamm ein zur linken Seite des Baumes stehender aufgerichteter schwarzer Bär mit seinen Vorderpranken erfasst.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Pernegg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.