# Wappen Gemeindefarben Mailberg

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg

StF: LGBl. 1212/84-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

## Art. 1 {#art_1}

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. August 1999, ZI. IVW3-M-3102501/002-99 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Mailberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot ein anstoßendes silbernes Malteserkreuz, belegt mit einem von Grün und Silber gevierten Herzschild mit vier zueinandergekehrten aufgerichteten Pferden in gewechselten Farben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mailberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.