# Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst

Verordnung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst

StF: LGBl. 2400/28-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 10. März 2015 aufgrund des § 98 Abs. 3 der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400–53, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst ist schriftlich und mündlich abzulegen.

## § 2 {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung eines Berichtes des Bürgermeisters an eine Aufsichtsbehörde, eines einfachen Bescheides, der Durchführung einfacher Buchungen und der Lösung einer einfachen dienst- und besoldungsrechtlichen Aufgabe.

## § 3 {#par_3}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die im § 4 genannten Gegenstände aufweist.

## § 4 {#par_4}

(1) Der mündliche Teil der Prüfung umfasst folgende Gegenstände:

(2) Als Grundzüge sind die wesentlichen Inhalte des betreffenden Gegenstandes anzusehen.