# StVO 1960 Vollziehung Landespolizeidirektion

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Gesetz über die Vollziehung der StVO 1960 durch die Landespolizeidirektion in Niederösterreich

StF: LGBl. 4010-0

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 5. Juli 2012 beschlossen:

## § 1 Übertragung {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

(1) Im Gebiet der Gemeinden, für welche die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, obliegt der Landespolizeidirektion:

(2) Die im Absatz 1 angeführten Angelegenheiten dürfen nicht den Gemeinden zur Vollziehung übertragen werden.

(3) Die Landespolizeidirektion hat bei Amtshandlungen nach Abs. 1 lit.f und g den Gemeinden ihres örtlichen Wirkungsbereiches Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

## § 2 Schlußbestimmung {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Übertragung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiet der Straßenpolizei an die Bundespolizeidirektionen Sankt Pölten, Schwechat und Wiener Neustadt, LGBl. 4010, außer Kraft.