# Bezirksbauernkammern örtliche Wirkungsbereich

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Verordnung über den örtlichen Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern

StF: LGBl. 6000/1-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 17. November 2009 aufgrund des § 1 Abs. 3 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. 6000–12, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

## § 2 Inkrafttreten {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

§ 1 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Änderung von Bezirksbauernkammerbereichen, LGBl. 6000/1–7, außer Kraft.

## § 3 Übergangsbestimmungen {#par_3}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Bis zum Inkrafttreten des § 1 werden ab 1. Juli 2001 folgende neue Bezirksbauernkammerbereiche gebildet: