# Syndikatsvertrag Errichtung und Betrieb Marchfeldkanalsystems

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Syndikatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des Marchfeldkanalsystems

StF: LGBl. 6960-0

> Der Landeshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß Art. 44 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001–12:

## Art. 1 SYNDIKATSVERTRAG {#art_1}

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Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

zwischen der Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Bauten und Technik, und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems.

Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15a B–VG zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, BGBl.Nr. 113/1983, legen die Vertragsparteien einvernehmlich fest:

ERRICHTUNG:

BETRIEB

AUFLÖSUNG DES VERTRAGES