# NÖ Warengruppen-Verordnung 2009

NÖ Warengruppen-Verordnung 2009

StF: LGBl. 8000/95-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 30. Juni 2009 aufgrund des § 17 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–23 verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind: