# Grenzänderung Gemeinden

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

StF: LGBl. 1460/17-0

## Art. 1 {#art_1}

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt: