# Grenzänderung Gemeinden

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

StF: LGBl. 1460/12-0

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-5:

## Art. 1 Artikel I {#art_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:

## Art. 2 Artikel II {#art_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt: