# Schulversuch "Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen"

Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”

StF: LGBl. 5025/28-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 24. August 2021 aufgrund des § 99 Abs. 1 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:

Im RIS seit

26.08.2021

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform für die Berufe Tischlerei/Zimmerei, Fleischverarbeitung und Metallbearbeitung auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet. Für den Beruf Land- und Baumaschinentechnik wird der Schulversuch mit zwei saisonmäßig gestalteten Schulstufen geführt, wobei die erste Schulstufe 30 Wochen und die zweite Schulstufe 10 Wochen umfasst. Zwischen der 1. und 2. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 6 Monaten zu absolvieren. Die erste Schulstufe findet auf Ebene der 12. und die zweite auf Ebene der 13. Schulstufe statt.

Standort

Lehrberuf(e)

Edelhof

Tischlerei, Zimmerei

Hohenlehen

Tischlerei, Zimmerei

Hollabrunn

Fleischverarbeitung

Mistelbach

Land- und Baumaschinentechnik

Warth

Metallbearbeitung

(2) Ziel dieses Schulversuches ist es,

Im RIS seit

26.08.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Bewerberinnen und Bewerber müssen

(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht.

Im RIS seit

26.08.2021

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Der Unterricht hat nach der jeweiligen Stundentafel laut Anlage 1 bis 4 zu erfolgen.

Im RIS seit

26.08.2021

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die für den Schulversuch geltenden Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze sind von der Schulbehörde festzulegen und in der Schule kundzumachen.

Im RIS seit

04.12.2014

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Die Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (§ 10 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes) dürfen je Schülerin bzw. Schüler und Semester € 310,– nicht übersteigen.

Im RIS seit

26.08.2021

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

(1) Diese Verordnung tritt am 6. September 2004 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Z 2, § 3, § 5 und die Anlagen 2 bis 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2021 treten am 1. September 2021 in Kraft. Anlage 5 tritt mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

Im RIS seit

26.08.2021

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Standorte Edelhof und Hohenlehen Tischlerei, Zimmerei

Anlage 1

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

1

Computergestützte Technologie

2

Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

4

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

5

Praktischer Unterricht **)

16

Gesamt

36

Im RIS seit

04.12.2014

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Standort Hollabrunn, Fleischverarbeitung

Anlage 2

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

1

Computergestützte Technologie

2

Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

9

Lebensmittelkunde und Ernährungslehre

3

Tier- und Fleischkunde

3

Praktischer Unterricht **)

10

Gesamt

36

Im RIS seit

26.08.2021

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Standort Mistelbach, Land- und Baumaschinentechnik

Anlage 3

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

2

Angewandte Mathematik und

Physik*)

4

Computergestütztes Fachzeichnen

4

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Technologie

8

Technisches Labor

4

Praktischer Unterricht **)

8

Gesamt

36

Im RIS seit

26.08.2021

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

Standort Warth, Metallbearbeitung

Anlage 4

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

1

Computergestützte Technologie,

Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

4

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

5

Praktischer Unterricht und

Laboratoriumsübungen **)

18

Gesamt

36

Im RIS seit

26.08.2021

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

Anlage 5 (entfällt durch LGBl. Nr. 57/2021)

Im RIS seit

26.08.2021