# Straßenverkehrsordnung Vollziehung Baden

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Verordnung über die Vollziehung der StVO 1960 in Baden

StF: LGBl. 8790/6-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 11. Dezember 2012 auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012, verordnet:

## § 1 Gemeindestraßen {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Der Stadtgemeinde Baden wird zur Vollziehung auf Gemeindestraßen in Baden übertragen:

## § 2 Stadtpolizei {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Die Stadtgemeinde Baden hat sich bei der Vollziehung der Verkehrspolizei der Stadtpolizei Baden zu bedienen.

## § 3 Strafverfahren {#par_3}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Für die Angelegenheiten des Verwaltungsstrafverfahrens einschließlich der Vollziehung des § 50 VStG bleibt die Bezirkshauptmannschaft Baden zuständig.