# Verordnung über die Vollziehung der StVO 1960 in Amstetten

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Verordnung über die Vollziehung der StVO 1960 in Amstetten

StF: LGBl. 8790/8-0

> Die NÖ Landesregierung hat am 13. September 2005 auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 15/2005, verordnet:

## § 1 Landesstraßen {#par_1}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Der Stadtgemeinde Amstetten wird zur Vollziehung hinsichtlich der Landesstraßen im Gemeindegebiet Amstetten übertragen:

## § 2 Landes- und Gemeindestraßen {#par_2}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Der Stadtgemeinde Amstetten werden die von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 94b Abs. 1 lit.a) StVO 1960 zu besorgenden Angelegenheiten, die nur das Gebiet der Stadtgemeinde Amstetten betreffen, zur Vollziehung hinsichtlich der Landes- und Gemeindestraßen im Gemeindegebiet Amstetten übertragen.

## § 3 Schlußbestimmung {#par_3}

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.