# Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

Kundmachung über die Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

StF: LGBl. Nr. 14/2015

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

## Art. 1 {#art_1}

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, V 62/2014-6, ausgesprochen, dass die in § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge