# Vollziehung der StVO 1960 in Schwechat

Verordnung über die Vollziehung der StVO 1960 in Schwechat

StF: LGBl. Nr. 51/2016

> Die NÖ Landesregierung hat am 5. Juli 2016 aufgrund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 123/2015, verordnet:

## § 1 Übertragung {#par_1}

Gemäß § 94c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) wird die gemäß § 94b Abs. 1 lit. c StVO 1960 in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde fallende Entfernung von Hindernissen (§ 89 a StVO 1960) von anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr als Gemeindestraßen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Schwechat auf die Stadtgemeinde Schwechat übertragen.

## § 2 Inkrafttreten {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung mit der die Zuständigkeit in Angelegenheiten des § 89 a der StVO 1960 auf anderen als Gemeindestraßen auf die Stadtgemeinde Schwechat übertragen wurde, LGBl. 8790/2, außer Kraft.