# Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

StF: LGBl. Nr. 49/2017

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

Im RIS seit

12.07.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.

Im RIS seit

12.07.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.

Im RIS seit

12.07.2017

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.

Im RIS seit

12.07.2017

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

12.07.2017