# Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs

Verordnung betreffend die Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs

StF: LGBl. Nr. 31/2018

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 13. Juni 2018 auf Grund der §§ 34 Abs. 2 und 35 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBI. Nr. 215/1959 in der Fassung BGBI. I Nr. 58/2017, verordnet:

Verordnung betreffend die Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs

Im RIS seit

20.06.2018

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Zum Schutz des Grund- und Quellwassers der Kerschbaumer-Quelle, Glashütten-Quelle, Hieslwirt-Quelle, Mitterlug-Quelle, des Forster-Brunnens, des Weißenbach-Brunnens, der Hinterlug-Quelle und der KreiIhof-Quellen der kommunalen Wasserversorgung der Stadt Waidhofen an der Ybbs werden die in § 1 Abs. 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Bereiche in den Katastralgemeinden Wirts und KreiIhof der Stadt Waidhofen an der Ybbs zum Schongebiet bestimmt. Es besteht aus den Teilbereichen:

(2) Das Schongebiet umfasst die blau umrandeten Flächen der in den Anlagen 1 bis 11 zu dieser Verordnung ersichtlichen planlichen Darstellungen. Ein Übersichtslageplan des Schongebiets ist als Anlage 12 Teil der Verordnung.

Im RIS seit

20.06.2018

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Im Schongebiet sind – unbeschadet einer nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestehenden Bewilligungspflicht – folgende Maßnahmen an eine wasserrechtliche Bewilligung gebunden:

Im RIS seit

20.06.2018

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Im Schongebiet sind nachstehende Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde drei Monate vor ihrer Durchführung unter Anschluss geeigneter Planunterlagen anzuzeigen (§ 114 WRG 1959):

Im RIS seit

20.06.2018

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Im Schongebiet sind nachstehende Kontrollmaßnahmen einzuhalten:

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Detailkarte 1: Teilbereich Schnabelberg

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Detailkarte 2: Teilbereich Schnabelberg

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Detailkarte 3: Teilbereich Schnabelberg und Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

Detailkarte 4: Teilbereich Schnabelberg und Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

Detailkarte 5: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

Detailkarte 6: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

Detailkarte 7: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 8 Im RIS seit {#prov_anl_8}

Detailkarte 8: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 9 Im RIS seit {#prov_anl_9}

Detailkarte 9: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 10 Im RIS seit {#prov_anl_10}

Detailkarte 10: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel

(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 11 Im RIS seit {#prov_anl_11}

Detailkarte 11: Teilbereich Eibenberg

(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018

## Anl. 12 Im RIS seit {#prov_anl_12}

Übersicht Schongebiet Waidhofen an der Ybbs

(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

20.06.2018