# Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019

Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019

StF: LGBl. Nr. 53/2019

> Die NÖ Landesregierung hat am 25. Juni 2019 aufgrund § 3 Abs. 3 des NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz, LGBl. 5760-0, verordnet:

Im RIS seit

02.07.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Lage, Bezeichnung und Ausmaß der Kern- und Pflegezonen sind in den Anlagen 2 bis 11 dargestellt. Die Pflegezonen an Gewässern gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Anlagen 2 bis 10 keine größere Breite ergibt.

Im RIS seit

02.07.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, unzulässig. Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.

(2) In Pflegezonen darf eine Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt werden, wenn

(3) In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig.

Im RIS seit

02.07.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, LGBl. 5760/1, außer Kraft.

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald – Übersicht und Legende

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Blatt 39 Tulln SÜD

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Blatt 40Stockerau SÜD

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

Blatt 57 Neulengbach NORD

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

Blatt 58 Baden NORD

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

Blatt 56 St. Pölten SÜD

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

Blatt 57 Neulengbach SÜD

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 8 Im RIS seit {#prov_anl_8}

Blatt 58 Baden SÜD

(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 9 Im RIS seit {#prov_anl_9}

Blatt 75 Puchberg am Schneeberg NORD

(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 10 Im RIS seit {#prov_anl_10}

Blatt 76 Wiener Neustadt NORD

(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019

## Anl. 11 Im RIS seit {#prov_anl_11}

Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald

(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2019