# Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950

Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950

StF: LGBl. Nr. 27/2020

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund der §§ 15 und 43 Abs. 4a des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, verordnet:

Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950

Im RIS seit

08.04.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, werden die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 aufgehoben.

Im RIS seit

08.04.2020

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Im RIS seit

08.04.2020