# Gewährung von Studienbeihilfen

Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen

StF: LGBl. Nr. 34/2024

> Die NÖ Landesregierung hat am 28. Mai 2024 auf Grund des § 66 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, des § 57 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, und des § 39 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, verordnet:

Im RIS seit

04.06.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die jährliche Studienbeihilfe beträgt ab dem Schuljahr 2024/25

Im RIS seit

04.06.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2100/3–0, außer Kraft.

Im RIS seit

04.06.2024