# Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen

Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen (NÖ LGA StudienbeihilfenVO 2024)

StF: LGBl. Nr. 50/2024

> Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur hat am 25. September 2024 aufgrund § 30 Abs. 2 des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020 in der Fassung LGBl. Nr. 31/2024, in Verbindung mit § 66 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, § 57 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, und § 39 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, verordnet:

Im RIS seit

30.09.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die jährliche Studienbeihilfe beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur, ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer Gesundheitseinrichtungen ab dem Schuljahr 2024/25

Im RIS seit

30.09.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

Im RIS seit

30.09.2024