# Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt

Veordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt

StF: LGBl. Nr. 18/2025

> Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen und die folgenden Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Wiener Neustadt:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Im RIS seit

30.01.2025

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

(1) In den in den Anlagen 3 bis 14 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

(2) In den in den Anlagen 3 bis 14 dargestellten Uferzonen sind bei Widmungsänderungen nur solche Grünlandwidmungsarten zulässig, die keine der in § 2 Z 4 angeführten Funktionen gefährden.

(3) In den in den Anlagen 3 bis 14 dargestellten Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Es werden die in den Anlagen 3 bis 14 grafisch und in der Anlage 15 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

Es werden die in den Anlagen 3 bis 14 grafisch und in den Anlagen 16 und 17 textlich dargestellten Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe und die Standorte festgelegt. In diesen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, hinsichtlich des Geltungsbereiches gemäß § 1 außer Kraft.

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Übersicht

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Legende

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 8 Im RIS seit {#prov_anl_8}

(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 9 Im RIS seit {#prov_anl_9}

(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 10 Im RIS seit {#prov_anl_10}

(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 11 Im RIS seit {#prov_anl_11}

(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 12 Im RIS seit {#prov_anl_12}

(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 13 Im RIS seit {#prov_anl_13}

(Anm.: Anlage 13 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 14 Im RIS seit {#prov_anl_14}

(Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 15 Im RIS seit {#prov_anl_15}

(Anm.: Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 16 Im RIS seit {#prov_anl_16}

(Anm.: Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 17 Im RIS seit {#prov_anl_17}

(Anm.: Anlage 17 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025