# Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems

StF: LGBl. Nr. 14/2025

> Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Im RIS seit

30.01.2025

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

(1) In den in den Anlagen 3 bis 11 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

(2) In den in den Anlagen 3 bis 11 dargestellten Uferzonen sind bei Widmungsänderungen nur solche Grünlandwidmungsarten zulässig, die keine der in § 2 Z 4 angeführten Funktionen gefährden.

(3) In den in den Anlagen 3 bis 11 dargestellten Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

Im RIS seit

30.01.2025

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Es werden die in den Anlagen 3 bis 11 grafisch und in der Anlage 12 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

Es werden die in den Anlagen 3 bis 11 grafisch und in den Anlagen 13 textlich dargestellten Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe und die Standorte sowie die in den Anlagen 3 bis 11 grafisch dargestellten Zonen gemäß § 212 MinroG festgelegt. In diesen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.

Im RIS seit

30.01.2025

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, LGBl. 8000/76, außer Kraft.

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Übersicht

(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Legende

(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 8 Im RIS seit {#prov_anl_8}

(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 9 Im RIS seit {#prov_anl_9}

(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 10 Im RIS seit {#prov_anl_10}

(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 11 Im RIS seit {#prov_anl_11}

(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 12 Im RIS seit {#prov_anl_12}

(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025

## Anl. 13 Im RIS seit {#prov_anl_13}

(Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

30.01.2025