# Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung

Kundmachung über die Änderung der monatlichen Vergütung und der monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten

StF: LGBl. Nr. 89/2025

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 3 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024:

Im RIS seit

02.12.2025

## Art. 1 Im RIS seit {#art_1}

Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:

1.

Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1:

€ 7,05 pro m² Nutzfläche;

2.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1:

€ 0,72 pro m² Nutzfläche;

3.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2:

€ 0,72 pro m² Nutzfläche.

Im RIS seit

02.12.2025